Neue Formalität bei Düngemitteln nach EU - Verordnung

 

Sehr geehrte Kundschaft ,

Am 01.02.2021 triff die neue EU-Verordnung 2019/1148 in Kraft.

Diese Verordnung hat unter anderem erhebliche Auswirkung auf den Handel mit Düngemitteln.
In dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen oder Gemischen festgelegt, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden können; diese Verordnung zielt außerdem darauf ab, die Verfügbarkeit dieser Stoffe und Gemische für die Mitglieder der Allgemeinheit einzuschränken und die angemessene Meldung über verdächtige Transaktionen in der gesamten Lieferkette sicherzustellen.

Was bedeutet das für Sie und uns ?

Wir als Verkäufer der Ware dürfen Ihnen nur den Dünger verkaufen wenn Sie uns VOR Bezug der Ware die Kundenerklärung ausfüllen und unterschreiben.
Die Erklärung muss jedes Jahr unterzeichnet werden und wir als Verkäufer müssen diese 18 Monate aufbewahren.
Bitte beachten Sie das Sie alle potenziellen „Abholer“ eintragen. Sollten Sie jemanden zu uns schicken um Dünger zu holen der nicht auf Ihrer Erklärung steht dürfen wir keinen Dünger abgeben.
Der Abholer muss sich ausweisen können also denken Sie bitte an den Personalausweis.


Das ausgefüllte Formular können Sie uns gerne mailen an
info@karigro.de
oder Faxen an 04483-928272.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Leider sind wie verpflichtet diesen Schritt zu gehen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit

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